ANEX No.210 Kraftpinzette 120 mm, SUS410-Härtestahl mit Griffzone | Made in Japan (Tsubame-Sanjo)
ANEX No.210 Kraftpinzette 120 mm, SUS410-Härtestahl mit Griffzone | Made in Japan (Tsubame-Sanjo)
Original-Präzisionswerkzeug von ANEX aus Sanjo (Niigata), direkt aus Japan importiert – in Europa regulär nicht erhältlich.
Die No.210 ist die kräftige Grifform im ANEX-Pinzettenprogramm – und ihr Material ist eine bewusste Wahl: SUS410 ist ein härtbarer Edelstahl, der deutlich härtere und verschleißfestere Spitzen ergibt als die üblichen weichen Pinzettenstähle. Die Spitzen behalten ihre Form und Flucht auch bei kraftvollem Zugriff – dort, wo weiche Pinzetten sich verwinden oder verspringen.
Die geriffelte Griffzone gibt der Hand sicheren Halt und feine Dosierung zugleich; die kompakte Länge von 120 mm hält das Werkzeug wendig. Typische Einsätze: Federstege spannen, Bandglieder und Stifte führen, Gehäuseteile halten – die täglichen Kraftaufgaben, für die man den feinen Dumont-Spitzen nichts zumuten möchte.
Was das Werkzeug von europäischen Pendants unterscheidet:
Europäische Uhrmacherpinzetten setzen fast durchweg auf antimagnetische, aber weiche Stähle – ideal für filigranste Werksarbeit, verschleißanfällig bei Kraftaufgaben. Die japanische Werkstattpraxis trennt hier konsequent: harte SUS410-Pinzetten für die Kraftgriffe, feine Pinzetten für das Werk. Die No.210 ist der Kraftpart dieses Systems, gefertigt in Tsubame-Sanjo, Japans traditionsreicher Schmiederegion – eine Werkzeuggattung, die im europäischen Uhrenhandel schlicht fehlt. Ein Hinweis für die fachgerechte Verwendung: Als härtbarer Stahl ist SUS410 magnetisierbar – für Arbeiten direkt am mechanischen Werk (Unruh, Spirale) gehören antimagnetische Pinzetten wie unsere ANEX No.222 aus Messing an die Werkbank; die No.210 ist das Werkzeug für Band, Gehäuse und Kraftgriffe.
Spezifikationen:
Gesamtlänge 120 mm, kräftige Ausführung mit Griffzone
Material: Edelstahl SUS410 (gehärtet)
Referenz: ANEX No.210
Zustand:
Neuware, original verpackt
Hinweis
Bei unsachgemäßer Verwendung von Werkzeugen können Uhren beschädigt werden. Die Verwendung erfolgt auf eigene Verantwortung.
Gesetzliche Gewährleistung:
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