SEIKO S-284 Kojiake – Gehäuseöffner für Sprungböden, schmale Klinge 4 mm | Original SEIKO Japan
SEIKO S-284 Kojiake – Gehäuseöffner für Sprungböden, schmale Klinge 4 mm | Original SEIKO Japan
Original SEIKO Uhrmacherwerkzeug, direkt aus Japan importiert – außerhalb Japans kaum erhältlich.
Der Kojiake (こじ開け, „Aufhebler") ist das klassische japanische Werkzeug zum Öffnen von Sprung- und Pressböden. Die Ausführung S-284 aus dem professionellen SEIKO-Werkzeugprogramm trägt eine besonders schmale Klinge mit nur 4 mm Spitzenbreite und ist damit für Gehäuse mit extrem schmaler Öffnungskerbe konzipiert – etwa kleine Damenuhren und Vintage-Gehäuse, an deren enge Bodenkerbe breite Gehäusemesser gar nicht erst ansetzen können.
Eine Besonderheit des SEIKO-Kojiake: Die Klinge ist bewusst so ausgelegt, dass sie vom Uhrmacher nachgeschliffen und an das jeweilige Gehäuse angepasst werden kann – so, wie es in japanischen Werkstätten üblich ist. Das Werkzeug wächst also mit seinen Aufgaben und hält bei guter Pflege ein Uhrmacherleben lang.
Die Serie umfasst drei Klingenbreiten: S-282 (8 mm), S-283 (5 mm) und S-284 (4 mm, dieses Angebot).
Was das Werkzeug von europäischen Pendants unterscheidet:
Europäische Gehäusemesser sind überwiegend als breite Universalklingen ausgelegt. Für die schmalen Öffnungskerben, wie sie gerade bei japanischen Uhren – darunter viele Vintage-Modelle von SEIKO und Citizen – üblich sind, fehlt im europäischen Handel meist die passende schmale Ausführung: Eine zu breite Klinge findet in der Kerbe keinen Halt und rutscht ab, mit entsprechendem Kratzerrisiko. Der S-284 ist das Werkzeug, mit dem diese Böden ab Werk geöffnet werden – aus dem originalen SEIKO-Werkzeugprogramm, das in Europa regulär nicht vertrieben wird. Hinzu kommt die nachschleifbare Klinge: Günstige Öffner mit weicher Klinge verbiegen an der Spitze und müssen ersetzt werden; der SEIKO-Kojiake wird stattdessen nachgeschärft.
Abmessungen:
Spitzenbreite 4 mm
Referenz: SEIKO S-284 (SE-S-284)
Zustand:
Neuware, original verpackt
Hinweis
Bei unsachgemäßer Verwendung von Werkzeugen können Uhren beschädigt werden. Die Verwendung erfolgt auf eigene Verantwortung.
Gesetzliche Gewährleistung:
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